§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der CoWorking & Offices Leipzig GmbH, nachfolgend „Workflow“ genannt, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Workflow keine Geltung.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden wie auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Workflow und ihren Kunden in Einzelverträgen getroffen werden, haben schriftlich zu erfolgen und haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Workflow sind die Bereitstellung von Büro- und Arbeitsplätzen, einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (WLAN), der Bereitstellung von Besprechungs- und Konferenzräumen, Büroadressen (virtual office), Schließfächer im Rahmen der angebotenen Arbeitsplatztarife und der damit verbundenen Serviceleistungen und Büroinfrastruktur.
(2) Je nach gewähltem Tarif / Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art und /oder Zeit der Nutzung beschränkt. Bei Tarifen mit flexiblen Arbeitsplätzen kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden.
(3) Die, je nach gebuchtem Tarif, gewährten Kopierguthaben und Kontingente für Besprechungs- und Konferenzräume gelten pro Monat. Nicht genutzte Guthaben und Kontingente können nicht in den nächsten Monat übertragen, ausbezahlt oder auf Dritte übertragen werden.
(4) Der Vertrag wird persönlich mit dem Kunden abgeschlossen und kann nicht auf Dritte übertragen werden.
(5) Die Arbeitsplätze sind mit Tisch, Stuhl, Strom, Licht und Internetzugang ausgestattet.
(6) Der Kunde hat zu Beginn des Vertragsverhältnisses die Ausstattung überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(7) Die flexiblen Büroarbeitsplätze sind am Ende jedes Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen.
(8) Durch die Buchung der Büroadresse (virtual office) ist der Kunde berechtigt, während der Vertragslaufzeit die zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu führen und als Firmensitz zu nutzen.
(9) Bei Buchung einer Büroadresse (virtual office), wird der Kunde bei Posteingang mindestens 3 Tage nach Posteingang per E-Mail benachrichtigt. Für die Abholung der Post ist der Kunde verantwortlich.
(10) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den angegebenen und im Nutzungsvertrag beschriebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Workflow. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Workflow zur fristlosen Kündigung.

§ 3 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zu den Büro- und Arbeitsplätzen und die Nutzung der Dienstleistungen werden dem Kunden werktags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr oder mit eigener Schlüsselkarte zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen der Woche gewährt. Tagestickets sind nur werktags zwischen 9.00 Uhr bis
18.00 Uhr nutzbar.
(2) Der Verlust der Schlüsselkarte ist unverzüglich zu melden. Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Workflow zur Verweigerung des Zugangsrechts bis der Rückstand ausgeglichen ist.
(3) Workflow behält sich das Recht vor, Kunden im Falle geschäftsschädigenden, sittenwidrigen oder anstößigen Verhaltens des Hauses zu verweisen.
(4) Workflow stellt die Gemeinschaftsräume und den Coworking-Bereich für Events zur Verfügung. Sollte es im Rahmen der Events notwendig sein, Kunden für die Dauer der Events umzusetzen, wird Workflow für einen Ersatzarbeitsplatz sorgen. Es entstehen keinerlei Forderungen oder Ersatzansprüche des Kunden gegenüber Workflow. Sollten im Rahmen der Events Tische bzw. Sitzplätze verschoben oder anders positioniert werden, wird Workflow für einen Ersatzarbeitsplatz sorgen. Dadurch entstehen ebenfalls keine Forderungen oder Ersatzansprüche des Kunden gegenüber Workflow.

§ 4 Vertragsschluss
(1) Mit der vom Kunden veranlassten und von Workflow angenommenen Buchung kommt ein Vertrag entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich per E-Mail oder vor Ort.
(2) Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

§ 5 Tarife und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die im jeweils gewählten Tarif beinhalteten Dienstleistungen. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
(2) Die Bezahlung erfolgt durch folgende Zahlungsmittel: SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarten (MasterCard, American Express, VISA), EC-Karten. Workflow behält sich vor, einzelne Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren.
(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Workflow infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zulasten des Kunden.
(4) Leistungsentgelte und Nutzungsgebühren sind spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Zahlungseingang auf dem Konto von Workflow.

§ 6 Datenschutz
(1) Workflow wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Workflow verpflichtet sich in diesem Fall die persönlichen Daten des Kunden sofort zu löschen.

§ 7 Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen.
(2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Vertragsparteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(4) Workflow kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
(5) Der Kunde hat die Büroräume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in vertragsgemäßem, vollständigem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an Workflow zurückzugeben. Sämtliche Schäden an den zur Nutzung

überlassenen Räumen und Gegenständen und/oder der Verlust von Gegenständen, sind Workflow vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.
(6) Der Kunde ist zur Rückgabe sämtlicher Zugangsmedien an Workflow verpflichtet. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, so ist Workflow dazu berechtigt, die Arbeitsplätze zu öffnen und zu reinigen. Zurückgelassene Gegenstände können, wenn sie trotz Aufforderung nicht vom Kunden entfernt werden, auf Kosten des Kunden eingelagert und entfernt werden.
(7) Gibt der Kunde den Büro- und/oder Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er Workflow für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstanden sind, selbst wenn diese die Höhe des Nutzungsausfallentgelts übertreffen.

§ 8 Vertragsdurchführung
(1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, darf Workflow nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Liegt Gefahr im Verzug vor, so bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus entstandenen Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Der Kunde versichert, dass er im Fall von zweckmäßigen Arbeiten das Nutzungsentgelt nicht mindern und keine Schadensersatzansprüche herleiten wird, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
(3) Im Rahmen bestimmter Tarife ist der Kunde berechtigt eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie, nach Abstimmung mit Workflow in den Räumen aufzustellen.
(4) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Workflow auf Kosten des Kunden zulässig. Auf Verlangen von Workflow hat der Kunde den Arbeitsplatz spätestens bei Rückgabe fachgerecht wieder herzustellen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn Workflow auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Stimmt Workflow einer Veränderung des Arbeitsplatzes durch den Kunden zu, so sind erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
(5) Workflow stellt den Kunden technische Geräte (Telefone, Flat Screens etc.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt, jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

§ 9 Nutzungsverhalten im Internet
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Er hat insbesondere die Pflicht, deutsche Gesetze auch im Datenverkehr über Workflow einzuhalten und Gesetzesverstöße unverzüglich zu melden. Die alleinige Verantwortung für all sein Handeln und Unterlassen im Rahmen der Internetnutzung trägt der Kunde.
(2) Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen, wozu insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen gehören. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Führen schuldhafte Verletzungen dieser Verpflichtungen, zu einem Schaden bei Workflow, hat der Kunde Workflow diesen zu ersetzen und Workflow von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 10 Gewährleistung, Haftung
(1) Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Der Kunde verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche aus §§ 536, 536a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Workflow übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Nutzungsdauer keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
(2) Der Kunde ist für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke o.ä. selbst verantwortlich. Für entwendete Gegenstände haftet Workflow nicht. Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(3) Workflow haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten des Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Workflow unterbleiben. Erhält Workflow von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Der Kunde hält Workflow im Fall eines Rechtsverstoßes von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich Workflow den Schaden zu ersetzen, wozu auch notwendige Rechts- und Beratungskosten gehören.
(4) Workflow haftet in Fällen, in denen Workflow aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schaden- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder wenn Workflow eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien.
(5) Eine Haftung von Workflow für Gewinnausfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Bei Kenntnis von Mängeln oder Störungen an den Leistungen von Workflow, wird Workflow bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde hat das ihm Zumutbare beizutragen, um mögliche Schäden zu verhindern oder gering zu halten und die Störungen zu beseitigen.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Workflow behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs ist Workflow berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden.
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Leipzig.
(5) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

 

 

 

Diese AGB sind aktuell gültig und sind auf dem Stand vom 01.01. 2022.